![]() Erntemaschine sowie verfahren zur ernte mittels einer erntemaschine
专利摘要:
Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Erntemaschine (1) zur Ernte von auf einem Arbeitsfeld (19) befindlichen Erntegut (2), insbesondere in Form eines Feldhäckslers, umfassend zwei Raupenlaufwerke (6), die an gegenüberliegenden Enden einer Vorderachse der Erntemaschine (1) angeordnet sind, die Raupenlaufwerke (6) jeweils umfassend zwei in Fahrtrichtung der Erntemaschine (1) hintereinander angeordnete Haupträder (7, 8), mindestens ein zwischen den Haupträdern (7, 8) angeordnetes Hilfsrad (9) sowie einen die Haupträder (7, 8) umspannenden Laufgurt (10), wobei das Hilfsrad (9) mit einem unteren Abschnitt (11) des Laufgurts (10) zusammenwirken kann, sodass über das jeweilige Raupenlaufwerk (6) in einen Untergrund abzuleitende Kräfte zumindest anteilig mittels des Hilfsrads (9) ableitbar sind.Um eine Erntemaschine bereitzustellen, mittels der in den jeweiligen Untergrund eingetragene Scherkräfte im Zuge der Ausführung eines Wendemanövers reduzierbar sind, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass an den Raupenlaufwerken (6) jeweils mindestens ein Abhebeorgan (12) angeordnet ist, mittels dessen zumindest das in Fahrtrichtung der Erntemaschine (1) vordere der beiden Haupträder (7, 8) des jeweiligen Raupenlaufwerks (6) ausgehend von einer Nullposition in eine Abhebeposition überführbar ist, wobei die Erntemaschine (1) mindestens eine Steuerungseinrichtung (13) aufweist, mittels der die Überführung des vorderen Hauptrads (7) automatisch in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine (1) auslösbar ist. 公开号:EP3704928A1 申请号:EP19209699.8 申请日:2019-11-18 公开日:2020-09-09 发明作者:Andreas Silies;Sascha Rackow;Wolfgang Meier 申请人:Claas Selbstfahrende Erntemaschinen GmbH; IPC主号:B62D55-00
专利说明:
[0001] Die vorliegende Anmeldung betrifft eine mit Raupenlaufwerken ausgestattete Erntemaschine zur Ernte von auf einem Arbeitsfeld befindlichem Erntegut gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Die Erntemaschine kann insbesondere von einem Feldhäcksler gebildet sein. Weiterhin umfasst die vorliegende Anmeldung ein Verfahren zur Bearbeitung eines Arbeitsfeldes mittels einer mit Raupenlaufwerken ausgestatteten Erntemaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 11. [0002] Die Erntemaschine umfasst mindestens zwei Raupenlaufwerke, die mit einer Vorderachse der Erntemaschine zusammenwirken. Die Raupenlaufwerke sind jeweils auf gegenüberliegenden Seiten der Erntemaschine angeordnet. Sie umfassen jeweils zwei in Fahrtrichtung der Erntemaschine hintereinander angeordnete Haupträder ("Idlerwheels") sowie mindestens ein zwischen den Haupträdern angeordnetes Hilfsrad ("Midroller"). Die Haupträder sind von einem Laufgurt umspannt, mittels dessen die Raupenlaufwerke gegenüber dem Untergrund abrollen. Mindestens eines der Haupträder ist antreibbar, sodass ein Antriebsmoment über das Hauptrad auf den Laufgurt übertragbar und auf diese Weise die Erntemaschine relativ zu dem Untergrund bewegbar ist. Das Hilfsrad dient dazu, eine Aufstandsfläche des jeweiligen Raupenlaufwerks zu erhöhen, sodass eine Flächenpressung auf dem Untergrund möglichst gering ist. Das Hilfsrad weist typischerweise einen deutlich geringeren Durchmesser auf als die Haupträder. Um eine Kraftübertragung in den Untergrund über das Hilfsrad bewerkstelligen zu können, wirkt letzteres mit einem unteren Abschnitt des Laufgurts zusammen, der in unmittelbarem Kontakt mit dem Untergrund steht. [0003] Derartige Erntemaschinen und Verfahren sind im Stand der Technik bereits bekannt. Hierzu wird insbesondere auf das Europäische Patent EP 1 840 018 B1 sowie die Deutsche Patentanmeldung DE 10 2008 033 067 A1 hingewiesen. Diese offenbaren jeweils Raupenlaufwerke, die zur Verwendung an einen Erntefahrzeug geeignet sind. Insbesondere die letztgenannte Schrift offenbart ein Raupenlaufwerk, das an einem Feldhäcksler angeordnet ist. Eine weitere Verbindung eines Raupenlaufwerks mit einem Erntefahrzeug ist aus der Deutschen Patentanmeldung DE 10 2011 114 536 A1 bekannt. [0004] Grundsätzlich besteht insbesondere im Zuge der Grasernte das Problem, dass bei der Verwendung von Raupenlaufwerken an einer Erntemaschine während des Wendemanövers im Vorgewende der jeweiligen Arbeitsfläche nicht unerhebliche Beschädigungen der Grasnarbe auftreten können, die auf den Eintrag besonders ausgeprägter Scherkräfte von dem Laufgurt in den Untergrund zurückzuführen sind. Dies liegt darin begründet, dass der Laufgurt mit seiner vergleichsweise großen Fläche auf dem Untergrund aufsteht und diese Fläche während des Wendemanövers entlang einer Kurve über den Untergrund geführt wird, wobei es prinzipbedingt zu einer Abscherung des Laufgurts gegenüber dem Untergrund kommt. [0005] Mithin ist es die Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, eine Erntemaschine bereitzustellen, mittels der in den jeweiligen Untergrund eingetragene Scherkräfte im Zuge der Ausführung eines Wendemanövers reduzierbar sind. [0006] Die zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Erntemaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Diese umfasst an ihren Raupenlaufwerken jeweils mindestens ein Abhebeorgan, mittels dessen zumindest das vordere der beiden Haupträder des jeweiligen Raupenlaufwerks ausgehend von einer Nullposition in eine Abhebeposition überführbar ist. Die "Nullposition" ist dabei so definiert, dass bei ihrem Vorliegen das vordere Hauptrad über den Laufgurt Kräfte der Erntemaschine auf das Arbeitsfeld übertragen kann. Mit anderen Worten steht das Raupenlaufwerk mit dem vorderen Hauptrad auf dem Arbeitsfeld mittelbar auf. Bei Vorliegen des vorderen Hauptrades in seiner "Abhebeposition" ist ersteres hingegen derart von dem Arbeitsfeld abgehoben, dass eine in Kontakt mit der Oberfläche des Arbeitsfeldes befindliche Kontaktfläche des Laufgurts gegenüber einer Situation, in der das vordere Hauptrad in seiner Nullposition vorliegt, verringert ist. Mittels des Abhebens des vorderen Hauptrades wird erreicht, dass eine Kontaktfläche des Laufgurts, mit der selbiger sich in Kontakt mit der jeweiligen Oberfläche des Arbeitsfeldes befindet, verringert wird. [0007] Grundsätzlich sieht die Erfindung vor, lediglich ein einziges Abhebeorgan zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass die Bewegung des Abhebeorgans schneller vonstattengeht, als wenn mehrere Abhebeorgane betrieben werden müssten. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Abhebeorgane mittels eines gemeinsamen Hydrauliksystems betrieben werden. Zudem wird - ebenfalls bei Verwendung eines Hydrauliksystems zum Antrieb des Abhebeorgans - eine geringere Menge des jeweiligen Arbeitsfluids (typischerweise Hydrauliköl) benötigt, um das Abheben des vorderen Hauptrades zu bewirken. Aufgrund der zu bewegenden Massen könnte die Verwendung nur eines Abhebeorgans jedoch problematisch sein, sodass es vorteilhaft sein könnte, mindestens ein zweites Abhebeorgan vorzusehen. Ebenso ist die Verwendung von mehr als zwei Abhebeorganen denkbar. Sofern mehrere Abhebeorgane vorhanden sind, ist es denkbar und ggf. vorteilhaft, nur ein Abhebeorgan für das Abheben des vorderen Hauptrades zu verwenden, während die übrigen Abhebeorgane inaktiv sind. Dies kann sich zum Beispiel dadurch ausdrücken, dass die übrigen Abhebeorgane ihre Stellung im Zuge des Abhebens des vorderen Hauptrades nicht ändern. [0008] Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Erntemaschine mindestens eine Steuerungseinrichtung, mittels der die beschriebene Abhebung des vorderen Hauptrads automatisch in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine auslösbar ist. Insbesondere kann der Lenkwinkel in Abhängigkeit einer Stellung eines Lenkrades der Erntemaschine gemessen werden. Unter einem "Lenkrad" wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung mindestens ein Rad der Erntemaschine verstanden, mittels dessen letztere auf dem Arbeitsfeld in eine Kurvenfahrt zwingbar ist. Typischerweise sind die beiden an der jeweiligen Hinterachse der Erntemaschine angeordneten Räder, die in aller Regel in Form typischer Rundreifen ausgeführt sind, als Lenkräder ausgebildet, die um eine zumindest im Wesentlichen vertikale Lenkachse relativ zu der übrigen Erntemaschine verschwenkbar sind. [0009] Bezugnehmend auf ein "Raupenlaufwerk" im Sinne der vorliegenden Anmeldung besteht ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem typischen Rad darin, dass die Kontaktfläche zwischen der Erntemaschine und dem jeweiligen Untergrund bei Verwendung eines Raupenlaufwerks deutlich vergrößert ist. Hierdurch ist eine Flächenpressung zwischen dem Laufgurt des Raupenlaufwerks und dem Untergrund im Vergleich zu der Flächenpressung zwischen einer Kontaktfläche eines Rades und dem Untergrund erheblich reduziert. Hieraus können sowohl verringerte Beschädigungen des jeweiligen Untergrundes als auch eine verbesserte Eignung der Erntemaschine zum Einsatz auf wenig tragfähigen Untergrund, beispielsweise in relativ sumpfigem Gebiet, resultieren. Das mindestens eine Hilfsrad, typischerweise umfasst ein Raupenlaufwerk eine Mehrzahl von Hilfsrädern, dient dazu, den jeweils unteren Abschnitt des Laufgurts durchgehend in Kontakt mit dem Untergrund zu halten, das heißt ein Abheben des Laufgurts beispielsweise im Bereich von Unebenheiten des Untergrunds, zu vermeiden. [0010] Die erfindungsgemäße Erntemaschine hat viele Vorteile. Insbesondere ist sie dazu hergerichtet, automatisch im Zuge der Ausführung eines Wendemanövers im Bereich eines Vorgewendes eines jeweiligen Arbeitsfeldes das vordere Hauptrad des Raupenlaufwerks bzw. der Raupenlaufwerke mittels des mindestens einen Abhebeorgans von dem Arbeitsfeld abzuheben. Mittels der Steuerungseinrichtung ist es dabei vor allem möglich, diesen Vorgang des Abhebens automatisch zu gestalten, sodass kein weiteres Zutun eines jeweiligen Maschinenführers erforderlich ist. Insbesondere ist es denkbar, dass ein besagter Maschinenführer entweder manuell, halbautomatisch oder vollautomatisch die Ausführung des jeweiligen Wendemanövers bewirken kann, wobei im Zuge desselben beispielsweise ein bestimmter Grenzlenkwinkel der Erntemaschine überschritten wird, sodass die Steuerungseinrichtung automatisch das Abhebeorgan des jeweiligen Raupenlaufwerks zumindest mittelbar ansteuert und dadurch die Überführung des vorderen Hauptrades von seiner Nullposition in seine Abhebeposition bewirkt. Das Abheben hat letztlich zur Folge, dass die Kontaktfläche zwischen dem Laufgurt und der Oberfläche des Arbeitsfeldes reduziert ist, wodurch die im Zuge des Wendemanövers in das Arbeitsfeld eingetragenen Scherkräfte seitens des Raupenlaufwerks bzw. des zugehörigen Laufgurts deutlich reduziert werden. Im Ergebnis kann folglich mittels der erfindungsgemäßen Erntemaschine das am Ende eines jeweiligen Arbeitsstreifens auszuführende Wendemanöver deutlich schonender für das Arbeitsfeld ausgeführt werden. Mit anderen Worten ist unter Verwendung der erfindungsgemäßen Erntemaschine keine Beschädigung beispielsweise einer Grasnarbe des Arbeitsfeldes in solchem Ausmaß zu erwarten, wie dies unter Verwendung einer bekannten Erntemaschine zu erwarten wäre, der mit Raupenlaufwerken ausgestattet ist. [0011] In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Erntemaschine liegt das mindestens eine Abhebeorgan bei Vorliegen des vorderen Hauptrades in seiner Nullposition in einer ausgefahrenen Stellung und bei Vorliegen in seiner Abhebeposition in einer eingefahrenen Stellung vor. Dies insbesondere dann der Fall, wenn das Abhebeorgan von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet ist, die insbesondere mit einem Hydrauliksystem zusammenwirken kann. Vorteilhafterweise ist das Abhebeorgan zumindest im Wesentlichen, vorzugsweise vollständig, horizontal ausgerichtet. [0012] Sofern das jeweilige Raupenlaufwerk eine Mehrzahl von Abhebeorganen umfasst, ist es besonders vorteilhaft, wenn mindestens zwei Abhebeorgane, vorzugsweise sämtliche Abhebeorgane, mit einem gemeinsamen Hydrauliksystem zusammenwirken. Ein solches Hydrauliksystem umfasst typischerweise mindestens eine Hydraulikpumpe, mittels der ein Arbeitsfluid pumpbar und unter Druck setzbar ist. Die Hydraulikpumpe ist dabei mittels Hydraulikleitungen mit dem Abhebeorgan verbunden, das insbesondere von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet sein kann. Bei der Verwendung mehrerer Abhebeorgane kann es vorteilhaft sein, wenn die einzelnen Abhebeorgane mit einem gemeinsamen Hydrauliksystem zusammenwirken. Dabei können die Abhebeorgane insbesondere untereinander mittels Hydraulikleitungen miteinander verbunden sein. [0013] Sofern mehrere Abhebeorgane vorhanden sind, die mit einem gemeinsamen Hydrauliksystem zusammenwirken, kann es besonders vorteilhaft sein, wenn mindestens ein Abhebeorgan zumindest zeitweise von dem Hydrauliksystem trennbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, zumindest zeitweise mittels Betriebs des Hydrauliksystems lediglich eines der Abhebeorgane zu betreiben, während das andere insbesondere inaktiv sein kann. Dies ist insbesondere für den Fall des Abhebens des vorderen Hauptrades denkbar, in dem vorzugsweise nur ein Abhebeorgan betätigt wird, während mindestens ein weiteres Abhebeorgan von dem Hydrauliksystem getrennt ist und mithin seine Stellung im Zuge des Abhebens des vorderen Hauptrades nicht verändert. [0014] Grundsätzlich kann es - auch unabhängig von einem gemeinsamen Hydrauliksystem - vorteilhaft sein, wenn sämtliche Abhebeorgane unabhängig voneinander ansteuerbar sind. Besonders vorteilhaft kann es dabei sein, wenn mindestens ein Abhebeorgan aktivierbar ist, während mindestens ein anderes Abhebeorgan inaktiv ist. [0015] Insbesondere hat es sich herausgestellt, dass je nach Ausgestaltung der Abhebeorgane der Betrieb eines jeweiligen Abhebeorgans infolge von Fliehkräften, die bei einer Kurvenfahrt der Erntemaschine im Zuge eines Wendemanövers wirken, schwierig ist und ein notwendiges Kraftniveau, das für die Überwindung sowohl der Fliehkräfte als auch der jeweiligen Gewichtskräfte erforderlich wäre, nicht aufgebracht werden kann. In einem solchen Fall kann es vorteilhaft sein, dass jeweilig betroffene Abhebeorgan inaktiv zu stellen, insbesondere von einem gemeinsamen Hydrauliksystem zu trennen, und die Überführung des jeweiligen vorderen Hauptrades zwischen seiner Nullposition und seiner Abhebeposition ausschließlich mittels eines einzigen Abhebeorgans vorzunehmen. Von der Trennung von dem Hydrauliksystem betroffen sind vornehmlich solche Abhebeorgane, die zumindest im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind. [0016] Weiterhin ist eine solche Erntemaschine von besonderem Vorteil, deren Raupenlaufwerke jeweils einen zweiteiligen Rahmen aufweisen, wobei eines der Haupträder eines jeweiligen Raupenlaufwerks an einem Rahmenteil und das andere Hauptrad an dem anderen Rahmenteil des Rahmens angeordnet sind. Ferner sind die Rahmenteile in Kraft übertragender Weise miteinander verbunden sowie relativ zueinander um eine zu der Vorderachse der Erntemaschine parallele Schwenkachse verschwenkbar. Die Verschwenkung der beiden Rahmenteile relativ zueinander ist insbesondere erforderlich, um das vordere Hauptrad des Raupenlaufwerks zwischen seiner Abhebeposition und seiner Nullposition zu überführen. Vorteilhafterweise sind die Schwenkachse und die Vorderachse voneinander beabstandet angeordnet. Eine solche Ausgestaltung eines jeweiligen Raupenlaufwerks ist zwecks Bewegung zumindest des vorderen Hauptrades in einer vertikalen Richtung besonders vorteilhaft. Insbesondere ist es denkbar, einen jeweiligen vorderen Rahmenteil, der mit dem vorderen Hauptrad zusammenwirkt, anzuheben und dabei um die Schwenkachse relativ zu dem anderen Rahmenteil zu verschwenken. Eine solche Bewegung kann mittels Aufbringens einer Zugkraft vertikal oberhalb der Schwenkachse erfolgen, was insbesondere mittels des Einfahrens eines als Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildeten Abhebeorgans möglich ist. [0017] In diesem Zusammenhang kann es besonders vorteilhaft sein, wenn mindestens eines der Abhebeorgane derart ausgebildet ist, dass es sich entgegengesetzt an beiden Rahmenteilen abstützt. Das heißt, dass mittels des Abhebeorgans ausgeübte Kräfte entgegengesetzt auf die beiden Rahmenteile wirken, wodurch die Verschwenkung und mithin das Abheben des vorderen Hauptrades zumindest unterstützbar ist. Am Beispiel eines zumindest im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Abhebeorgans, das mit beiden Rahmenteilen zusammenwirkt, bedeutet dies, dass eine auf den einen Rahmenteil ausgeübte Zugkraft analog auch in den anderen Rahmenteil eingetragen wird. Dies hat den besonderen Vorteil, dass das erfindungsgemäße Anheben des vorderen Hauptrades sich auf eine Aufstandskraft des hinteren Hauptrades positiv auswirkt. Das hintere Hauptrad dient nämlich gewissermaßen als ein Teilwiderlager für die auf das vordere Hauptrad ausgeübte Abhebekraft, was zur Folge hat, dass das hintere Hauptrad ebenfalls mit einer abhebenden Kraft beaufschlagt wird. Hierdurch wird die Aufstandskraft des hinteren Hauptrades reduziert und ein Eintrag von Scherkräften in das Arbeitsfeld im Bereich des hinteren Hauptrades zumindest reduziert. Die mittels des jeweiligen Raupenlaufwerks in das Arbeitsfeld eingetragenen Vertikalkräfte verlagern sich in einer solchen Situation weiter auf das mindestens eine Hilfsrad, welches aufgrund seiner geringen Aufstandsfläche vergleichsweise geringe Scherkräfte in den Untergrund einträgt. Auf diese Weise kann besonders effektiv zur Schonung des Untergrundes beigetragen werden. [0018] Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn mindestens ein Abhebeorgan mit einem der Rahmenteile zusammenwirkt und gegen das mindestens eine Hilfsrad abgestützt ist. Solch ein Abhebeorgan kann insbesondere den jeweiligen Rahmenteil gegen das Hilfsrad in eine von dem Untergrund abgewandte Richtung "abdrücken", das heißt nach oben drücken. Dies bewirkt eine Verschwenkung des jeweiligen Rahmenteils gegenüber dem anderen Rahmenteil und gleichermaßen das Abheben des vorderen Hauptrades. Entsprechend versteht es sich, dass der Rahmenteil, mit dem das Abhebeorgan zusammenwirkt, vorzugsweise derjenige ist, an dem das vordere Hauptrad angeordnet ist. [0019] Die erfindungsgemäße Erntemaschine weiter ausgestaltend ist die Kontaktfläche des Laufgurts bei Vorliegen des vorderen Hauptrades in dessen Abhebeposition mindestens 10 % gegenüber der Kontaktfläche bei Vorliegen des vorderen Hauptrades in dessen Nullposition reduziert. Vorzugsweise beträgt diese Reduktion mindestens 20 %, weiter vorzugsweise mindestens 30 %. Dabei versteht es sich, dass eine umso kleinere Kontaktfläche des Laufgurts zu einer umso geringeren Eintragung von Scherkräften in den jeweiligen Untergrund führt. [0020] Die erfindungsgemäße Erntemaschine weiter ausgestaltend umfassen dessen Raupenlaufwerke jeweils mindestens ein Dämpfungselement, das mit mindestens einem Rahmenteil des jeweiligen Raupenlaufwerks zusammenwirkt, sodass eine Verschwenkung des jeweiligen Rahmenteils relativ zu dem anderen Rahmenteil um die genannte Schwenkachse mittels des Dämpfungselements dämpfbar ist. Vorteilhafterweise ist das Dämpfungselement von einem Abhebeorgan gebildet, wobei ein solches Abhebeorgan im Zuge des Abhebens des vorderen Hauptrades aktiv wirken kann und sodann im Zuge einer späteren Absenkung des vorderen Hauptrades als Dämpfungselement wirkt. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass das Absenken des vorderen Hauptrades nicht notwendigerweise aktiv betrieben werden muss, sondern allein mittels Wirkung der Gewichtskraft des vorderen Hauptrades und der gemeinsam mit diesem abgehobenen Komponenten bestrebt ist, sich in Richtung des Arbeitsfeldes abzusenken. Das mindestens eine Abhebeorgan kann somit besonders gut in einer passiven Dämpfungsfunktion als Dämpfungselemente verwendet werden. Die Ausbildung eines separaten Dämpfungselements ist ebenfalls denkbar. [0021] Weiter vorzugsweise ist das mindestens eine Abhebeorgan, vorzugsweise sämtliche Abhebeorgane, in Form einer Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildet. Dabei ist das jeweilige Abhebeorgan vorzugsweise derart ausgebildet, dass dessen Kolben sowohl aktiv aus dem zugehörigen Zylinder ausfahrbar als auch aktiv in den zugehörigen Zylinder einfahrbar ist ("Doppeltwirkender Zylinder"). Derartige Abhebeorgane können besonders gut hydraulisch betrieben werden und auf diese Weise die nicht unerhebliche Gewichtskraft des vorderen Hauptrades bewältigen. [0022] Ausgehend von dem Verfahren der eingangs beschriebenen Art wird die zugrunde liegende Aufgabe erfindungsgemäß durch das Verfahren gemäß Anspruch 11 gelöst. Dieses umfasst den folgenden Verfahrensschritt: In Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine wird zumindest ein vorderes Hauptrad mindestens eines der Raupenlaufwerke der Erntemaschine von einer Oberfläche des Arbeitsfeldes abgehoben, sodass sich eine in Kontakt mit der Oberfläche befindliche Kontaktfläche eines Laufgurts des Raupenlaufwerks zumindest zeitweise verringert. [0023] Unter einem "Arbeitsstreifen" wird im Sinne der vorliegenden Anmeldung ein Teil des jeweils zu bearbeitenden Arbeitsfeldes verstanden, der mittels der Erntemaschine bearbeitet wird. Eine Breite des Arbeitsstreifens entspricht dabei zumindest im Wesentlichen einer Arbeitsbreite der Erntemaschine. Typischerweise sind die einzelnen Arbeitsstreifen eines Arbeitsfeldes parallel zueinander ausgerichtet sowie zumindest im Wesentlichen in sich gerade. Eine Unterteilung des Arbeitsfeldes in eine Vielzahl derartiger Arbeitsstreifen ist für eine möglichst effiziente Bearbeitung des Arbeitsfeldes von Vorteil. [0024] Dabei versteht es sich, dass die Erntemaschine nach einer Fertigstellung eines jeweiligen Arbeitsstreifens, bei der sie typischerweise in einem Randbereich des jeweiligen Arbeitsfeldes angekommen ist, in einem Vorgewende des Arbeitsfeldes ein Wendemanöver ausführen muss, um sodann den jeweils nächsten Arbeitsstreifen bearbeiten zu können. Typischerweise sind die einzelnen Arbeitsstreifen, die nacheinander mittels der Erntemaschine bearbeitet werden, unmittelbar nebeneinander angeordnet, sodass sie eine gemeinsame Grenze aufweisen. Ebenso ist es denkbar, dass aufeinanderfolgend bearbeitete Arbeitsstreifen beabstandet voneinander auf dem Arbeitsfeld angeordnet sind, um der Erntemaschine das Wendemanöver zu vereinfachen. Dies kann insbesondere von Vorteil sein, wenn die Erntemaschine einen vergleichsweise großen Wendekreis im Verhältnis zu seiner Arbeitsbreite und somit zu der Breite des jeweiligen Arbeitsstreifens aufweist. Neben einer Lenkung der Erntemaschine im Zuge des Wendemanövers können selbstverständlich auch durch andere Umstände motivierte Lenkbewegungen vorgenommen werden, deren Indikation zur Abhebung zumindest des vorderen Hauptrades ebenso gegeben ist. [0025] Ein jeweiliges Wendemanöver wird typischerweise in einem Randbereich des jeweiligen Arbeitsfeldes ausgeführt. Dieser zum Wenden vorgesehene Randbereich wird in der vorliegenden Anmeldung als das sogenannte "Vorgewende" bezeichnet. [0026] Das erfindungsgemäße Verfahren ist mittels der erfindungsgemäßen Erntemaschine besonders einfach ausführbar. Die Vorteile, die sich im Zuge der Ausführung des Verfahrens ergeben, sind vorstehend bereits in Verbindung mit der Erntemaschine dargelegt worden. Insbesondere trägt das erfindungsgemäße Verfahren dazu bei, die Oberfläche des jeweilig zu bearbeiteten Arbeitsfeldes, insbesondere eine Grasnarbe, vor dem Eintrag übermäßiger Scherkräfte im Zuge einer Kurvenfahrt der Erntemaschine, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung des Wendemanövers, zu schützen und somit Beschädigungen an dem Arbeitsfeld zumindest zu reduzieren. [0027] Weiterhin kann der Vorteil erwirkt werden, die Kontaktfläche des Laufgurts während einer Fahrt über eine öffentliche Straße zu reduzieren. Auf diese Weise kann der ansonsten durchaus erhebliche Verschleiß des Laufgurts im Zuge des Transfers der Erntemaschine zwischen den zu bearbeiteten Schlägen, der oftmals über eine Straße stattfindet, deutlich vermindert werden. Entsprechend ist es vorteilhaft, das vordere Hauptrad des Raupenlaufwerks in Abhängigkeit eines Nutzungszustands abzuheben, wobei dies insbesondere für den Nutzungszustand "Transfer" sinnvoll sein kann. [0028] In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Abheben des vorderen Hauptrades mittels mindestens eines Abhebeorgans vorgenommen, das vorzugsweise von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet ist. Insbesondere ist es denkbar, dass der Kolben eines solchen Abhebeorgans im Zuge des Abhebens des vorderen Hauptrades, vorzugsweise vollständig, eingefahren wird. Gleichermaßen kann es Vorteil sein, für diesen Prozess eine Mehrzahl von Abhebeorganen zu verwenden, wobei insbesondere die Aufteilung der Funktion eines einzigen Abhebeorgans in zwei oder mehrere parallel geschaltete Abhebeorgane denkbar ist. [0029] Weiterhin kann es vorteilhaft sein, dass trotz Vorhandenseins einer Mehrzahl von Abhebeorganen zwecks Überführung des vorderen Hauptrades eines jeweiligen Raupenlaufwerks von seiner Nullposition in seine Abhebeposition zumindest eines der Abhebeorgane inaktiv ist. Dies kann insbesondere ein Abhebeorgan betreffen, das zumindest im Wesentlichen senkrecht ausgerichtet ist und im Zuge einer Kurvenfahrt der jeweiligen Erntemaschine mit Fliehkräften beaufschlagt ist. Eine hierdurch bedingte Belastung des Abhebeorgans kann derart ausgeprägt sein, dass dessen Verwendung, insbesondere ein Ausfahren des jeweiligen Kolbens aus dem zugehörigen Zylinder, stark erschwert ist. Die Deaktivierung eines solchen Abhebeorgans im Zuge der Abhebung des vorderen Hauptrades kann mithin vorteilhaft sein. Diese Deaktivierung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass das jeweilige Abhebeorgan von einem gemeinsamen Hydrauliksystem, an das zumindest eine Mehrzahl vorhandener Abhebeorgane, vorzugsweise sämtliche Abhebeorgane, angeschlossen sind, zeitweise getrennt wird. Eine solche Trennung kann insbesondere für die Dauer eines jeweiligen Abhebevorgangs vorgenommen werden. [0030] In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Abheben des vorderen Hauptrades automatisch in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine ausgelöst, insbesondere in Abhängigkeit eines Lenkwinkels eines Lenkrades der Erntemaschine. Ein oberer Grenzlenkwinkel, ab dessen Überschreitung das Abheben des vorderen Hauptrades abgehoben wird, beträgt maximal 20°, vorzugsweise maximal 17,5°, weiter vorzugsweise maximal 15°, gegenüber einer Nulllenkung, bei deren Einstellung die Erntemaschine geradeaus fährt. Es ist vorteilhaft, wenn das automatische Abheben des vorderen Hauptrades des jeweiligen Raupenlaufwerks nicht bereits bei jedem, insbesondere nicht bei besonders geringem Lenkeinschlag, ausgelöst wird. Insbesondere ist es üblich, dass im Zuge der Überstreichung eines jeweiligen Arbeitsstreifens des Arbeitsfeldes seitens des Maschinenführers oder auch automatisch zumindest kleinere Kurskorrekturen vorgenommen werden, die die Erntemaschine von einer vollständig und exakt geraden Fahrspur abbringen. Derart kleinere Lenkkorrekturen sollten vorzugsweise nicht unmittelbar zu dem Abheben des vorderen Hauptrades des Raupenlaufwerks führen. Letzteres sollte bewusst auf erhebliche Lenkbewegungen, insbesondere ein jeweiliges Wendemanöver im Bereich eines Vorgewendes eines Arbeitsfeldes, beschränkt sein. Ein solches Wendemanöver unterscheidet sich von den üblichen Kurskorrekturen während der Bearbeitung eines Arbeitsstreifens durch den betragsmäßig stark abweichenden Lenkeinschlag bzw. Lenkwinkel des jeweiligen Lenkrades. Entsprechend ist es sinnvoll, das automatische Abheben des vorderen Hauptrades von der Überschreitung eines bestimmten Grenzlenkwinkels abhängig zu machen, der einen nicht vernachlässigbaren Betrag annimmt. Insbesondere ist eine Beschädigung des Arbeitsfeldes lediglich in solchen Fällen zu erwarten, in denen ein derartiger Grenzlenkwinkel überschritten wird. [0031] Sofern das Abheben des vorderen Hauptrades in Abhängigkeit von einem Lenkwinkel ausgelöst wird, kann es besonders vorteilhaft sein, wenn selbiges erst dann ausgelöst wird, wenn der Lenkwinkel den oberen Grenzlenkwinkel mindestens für die Dauer eines Schwellenzeitraums überschreitet, wobei die Dauer des Schwellenzeitraums vorzugsweise mindestens 2 Sekunden, weiter vorzugsweise mindestens 3 Sekunden, beträgt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass nicht bereits eine besonders kurze Überschreitung des Grenzlenkwinkels das Abheben des vorderen Hauptrades auslöst. [0032] Analog zu dem Abheben des vorderen Hauptrades kann es umgekehrt ferner von Vorteil sein, wenn das vordere Hauptrad automatisch in Abhängigkeit des Lenkwinkels wieder abgesenkt wird, wobei ein unterer Grenzlenkwinkel, dessen Unterschreitung die Absenkung auslöst, höchstens 15°, vorzugsweise höchstens 13°, weiter vorzugsweise höchstens 11°, gegenüber der Nulllenkung beträgt. Auch hier ist vorzugsweise ein Schwellenzeitraum vorgesehen, dessen Dauer zu überschreiten ist, bevor das automatische Absenken ausgelöst wird. [0033] Weiterhin ist ein solches Verfahren von besonderem Vorteil, bei dem das vordere Hauptrad nach dem vollständigen Überstreichen eines jeweils letzte Arbeitsstreifens abgehoben und vor dem Beginn des Überstreichens des jeweils nächsten Arbeitsstreifens wieder abgesenkt wird. Bei der Durchführung dieses Verfahrens ist mit anderen Worten das vordere Hauptrad des jeweiligen Raupenlaufwerks während des Wendemanövers abgehoben, sodass die Kontaktfläche des Laufgurts mit der Oberfläche des Arbeitsfeldes während des Wendemanövers reduziert ist. [0034] In einer weiterhin vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Abheben des vorderen Hauptrades zumindest teilautomatisch auf eine Eingabe des die Erntemaschine bedienenden Maschinenführers hin ausgelöst. Insbesondere ist es denkbar, dass das Abheben des vorderen Hauptrades nach dem Überstreichen eines Arbeitsstreifens ohne weiteres Zutun des Maschinenführers erfolgt. Beispielsweise ist es denkbar, die Erntemaschine mit einer Positionierungseinrichtung, insbesondere einem GPS-Empfänger, auszustatten und von dieser Positionierungseinrichtung empfangene Daten zur automatischen Steuerung des Raupenlaufwerks zu verwenden. [0035] Weiterhin ist eine Vorgehensweise zu bevorzugen, bei der das Abheben des vorderen Hauptrades vollautomatisch in Abhängigkeit mindestens eines Betriebsparameters der Erntemaschine erfolgt. Insbesondere ist es denkbar, das vordere Hauptrad in Abhängigkeit von einer Arbeitsposition eines Vorsatzgeräts der Erntemaschine abhängig zu machen. Wird das Vorsatzgerät beispielsweise angehoben, sodass es nicht zur Ernte des Ernteguts geeignet ist, kann das Abheben des vorderen Hauptrades ausgelöst werden. Ebenso ist es denkbar, dass das Abheben in Abhängigkeit von der relativen und/oder absoluten Position der Erntemaschine auf dem Arbeitsfeld erfolgt. Auf diese Weise ist der Maschinenführer vollständig von der Überwachung des Raupenlaufwerks hinsichtlich des Abhebens bzw. Absenkens des vorderen Hauptrades desselben entbunden. [0036] Weiterhin kann ein solches Verfahren von Vorteil sein, bei dem das Absenken des vorderen Hauptrades vor dem Überstreichen eines jeweils als nächsten zu bearbeitenden Arbeitsstreifens zumindest teilautomatisch auf Eingabe des die Erntemaschine bedienenden Maschinenführers erfolgt. Besonders zu bevorzugen ist dabei ein solches Verfahren, bei dem das Absenken vollautomatisch erfolgt in Abhängigkeit mindestens eines Betriebsparameters der Erntemaschine. Auch hier kann es vorteilhaft sein, als Betriebsparameter die relative und/oder absolute Position der Erntemaschine auf dem Arbeitsfeld heranzuziehen. Ebenso ist auch hier die Verknüpfung mit der Arbeitsposition des Vorsatzgeräts und/oder ein gemessener Durchsatz in einem Einzugsbereich der Erntemaschine denkbar. Letzteres beruht auf der Überlegung, dass das vordere Hauptrad des jeweiligen Raupenlaufwerks jedenfalls dann abgesenkt werden sollte, wenn die Erntemaschine sich im Erntebetrieb befindet und Erntegut verarbeitet. Mittels dieser Verfahrensweise ist insbesondere sichergestellt, dass das Absenken des vorderen Hauptrades des Raupenlaufwerks nicht versehentlich vergessen werden kann, sodass sichergestellt ist, dass der untere Abschnitt des Laufgurts des Raupenlaufwerks im Zuge der Überstreichung des jeweils nächsten Arbeitsstreifens wieder mit seiner vollen Kontaktfläche mit der Oberfläche des Arbeitsfeldes in Kontakt steht. [0037] Zur weiteren Automatisierung des gesamten Wendemanövers der Erntemaschine ist ferner ein solches Verfahren denkbar, bei dem das Wendemanöver zumindest teilautomatisch auf Eingabe des die Erntemaschine bedienenden Maschinenführers ausgeführt wird. Dabei werden sowohl das Abheben des vorderen Hauptrades des Raupenlaufwerks, als auch die Durchführung des Wendemanövers als solches, das heißt insbesondere die Lenkung der Erntemaschine, als auch das Absenken des vorderen Hauptrades vor dem Überstreichen des nächsten Arbeitsstreifens ohne Zutun des Maschinenführers ausgeführt. Beispielsweise ist es denkbar, dass der Maschinenführer nach dem Erreichen eines Endes eines jeweiligen Arbeitsstreifens mittels Betätigung eines Schalters das automatische Wendemanöver aktiviert, im Zuge dessen das vordere Hauptrad des jeweiligen Raupenlaufwerks automatisch erst abgehoben und schließlich wieder abgesenkt wird. [0038] Vorteilhafterweise wird ein solches automatisches Wendemanöver vollautomatisch ausgeführt und zwar in Abhängigkeit von mindestens einem Betriebsparameters der Erntemaschine, insbesondere in Abhängigkeit seiner relativen und/oder absoluten Position auf dem Arbeitsfeld. Eine manuelle Auslösung des Wendemanövers ist sodann nicht erforderlich. Auch ist eine vollautomatische Abhebung des vorderen Hauptrades vor Befahren einer öffentlichen Straße denkbar. [0039] Die erfindungsgemäße Erntemaschine sowie das erfindungsgemäße Verfahren werden nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels, das in den Figuren dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1: Einen Teilquerschnitt durch eine erfindungsgemäßen Erntemaschine, deren Raupenlaufwerke sich in ihrer Nullposition befinden, Fig. 2: Der Teilquerschnitt gemäß Figur 1, wobei sich die Raupenlaufwerke in ihrer Abhebeposition befinden, Fig. 3: Ein Schnitt eines Raupenlaufwerks, das sich in seiner Nullposition befindet und Fig. 4: Eine Draufsicht auf ein Arbeitsfeld, das in eine Mehrzahl von Arbeitsstreifen unterteilt ist. [0040] Das Ausführungsbeispiel, das in den Figuren 1 bis 4 gezeigt ist, umfasst eine erfindungsgemäße Erntemaschine 1, mittels der Erntegut 2 geerntet werden kann. Die Erntemaschine 1 ist hier von einem Feldhäcksler gebildet. Zur Ernte des Ernteguts 2 verfügt die Erntemaschine 1 über ein Vorsatzgerät 31 mit einem Einzugsbereich 32, ein Förderorgan 3, ein Häckselorgan 4 sowie ein Auswurforgan 5. Mittels des Förderorgans 3 wird das Erntegut 2 in Richtung des Häckselorgans 4 gefördert, dort mittels des Häckselorgans 4 gehäckselt und schließlich in Richtung des Auswurforgans 5 befördert, mittels dessen das Erntegut 2 auf einen in den Figuren nicht dargestellten Transportbehälter geworfen wird. [0041] Die erfindungsgemäße Erntemaschine 1 umfasst insgesamt zwei Achsen, nämlich eine Vorderachse und eine Hinterachse. An der Vorderachse wirkt die Erntemaschine 1 beidseitig mit jeweils einem Raupenlaufwerk 6 zusammen. An der Hinterachse verfügt die Erntemaschine 1 über typische Rundräder, die hier als Lenkräder 14 ausgebildet sind. Als solche sind die Lenkräder 14 um eine vertikale Achse drehbar ausgebildet, sodass der Erntemaschine 1 eine Änderung der Fahrtrichtung aufprägbar ist, das heißt die Erntemaschine 1 lenkbar ist. [0042] Die Raupenlaufwerke 6 verfügen jeweils über zwei Haupträder 7, 8 wobei ein Hauptrad 7 relativ zu dem jeweils anderen Hauptrad 8 betrachtet sowie in Fahrtrichtung der Erntemaschine 1 betrachtet weiter vorne angeordnet ist. Weiterhin verfügt jedes der Raupenlaufwerke 6 über zwei Hilfsräder 9, die zwischen den Haupträdern 7, 8 angeordnet sind und deren Durchmesser deutlich geringer ist als der der Haupträder 7, 8. Ferner weist jedes der Raupenlaufwerke 6 einen umlaufenden Laufgurt 10 auf, der die außenliegenden Haupträder 7, 8 umspannt. Der Laufgurt 10 weist einen unteren Abschnitt 11 auf, mit dem er mit einer Oberfläche 25 eines jeweiligen Arbeitsfeldes 19 in unmittelbarem Kontakt treten kann. Die Hilfsräder 9 sind derart an dem jeweiligen Raupenlaufwerk 6 angeordnet, dass sie mit dem unteren Abschnitt 11 des Laufgurts 10 zusammenwirken, sodass eine Kontaktfläche 26, die der Laufgurt 10 mit der Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 ausbildet, sich nicht im Zuge des Überfahrens einer Erhebung, insbesondere einem Hügel oder einem Gegenstand, nennenswert verkleinert. Mit anderen Worten sorgen die Hilfsräder 9 dafür, den Laufgurt 10 fortwährend auf die Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 zu drücken und auf diese Weise die Kontaktfläche 26 möglichst durchgehend auf einem maximalen Maß zu halten. [0043] Jedes der Raupenlaufwerke 6 verfügt über ein Gurtspannorgan 24, mittels dessen die beiden Haupträder 7, 8 in eine Richtung parallel zu einer Längsachse 27 der Erntemaschine 1 relativ zueinander bewegbar sind. Auf diese Weise ist es mittels des Gurtspannorgans 24 möglich, den Laufgurt 10 zu spannen. Insbesondere kann das Gurtspannorgan 24 mit einer zugehörigen, in den Figuren nicht dargestellten Steuerungseinrichtung zusammenwirken, sodass die auf den Laufgurt 10 wirkende Spannung fortwährend auf einem vorgegebenen Sollwert gehalten wird. Das Gurtspannorgan 24 kann hierzu insbesondere von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet sein, die je nach Spannungszustand des Laufgurts 10 den Abstand zwischen den Haupträdern 7, 8 des Raupenlaufwerks 6 verändert. [0044] In dem gezeigten Beispiel verfügt das Raupenlaufwerk 6 der erfindungsgemäßen Erntemaschine 1 über zwei Abhebeorgane 12, 18. Ein erstes Abhebeorgan 12 ist primär dafür vorgesehen, das vordere Hauptrad 7 des Raupenlaufwerks 6 ausgehend von seiner in Figur 1 dargestellten Nullposition in seine Abhebeposition zu überführen. Diese Abhebeposition des vorderen Hauptrads 7 ist in Figur 2 veranschaulicht. Dort ist besonders gut erkennbar, dass das erste Abhebeorgan 12 vollständig eingefahren ist, während das zweite Abhebeorgan 18 gegenüber dem in Figur 1 gezeigten Zustand unverändert ist. Das zweite Abhebeorgan 18 ist hier zwecks Überführung des vorderen Hauptrades 7 von seiner Nullposition in seine Abhebeposition inaktiv. [0045] Die Abhebeorgane 12, 18 sind in dem gezeigten Beispiel vergleichbar zu dem Gurtspannorgan 24 jeweils von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet. Sie wirken jeweils mit einem Rahmen 15 des zugehörigen Raupenlaufwerks 6 zusammen. Dieser Rahmen 15 ergibt sich besonders gut anhand der Darstellung gemäß Figur 3 . Er umfasst insgesamt zwei Rahmenteile 16, 17, wobei das eine Rahmenteil 16 mit dem vorderen Hauptrad 7 und das andere Rahmenteil 17 mit dem hinteren Hauptrad 8 zusammenwirken. Das erste Abhebeorgan 12 ist hier so ausgebildet, dass dessen Kolben 29 mit dem vorderen Rahmenteil 16 und dessen Zylinder 30 mit dem hinteren Rahmenteil 17 verbunden sind. Das Abhebeorgan 12 ist dabei horizontal ausgerichtet. Eine Aktivierung des Abhebeorgans 12 führt zu einander entgegengesetzten Krafteinwirkungen auf die beiden Rahmenteile 16, 17. [0046] Die Rahmenteile 16, 17 sind in Kraft übertragender Weise miteinander verbunden, wobei diese Verbindung derart gelenkig ausgebildet ist, dass die Rahmenteile 16, 17 um eine zu einer Anlenkachse 33 der Erntemaschine 1 parallele Schwenkachse 28 relativ zueinander verschwenkbar sind, wobei die Anlenkachse 33 eine weitere Schwenkachse des jeweiligen Raupenlaufwerks 6 beschreibt, um die das Raupenlaufwerk 6 als Ganzes relativ zu der Erntemaschine 1 verschwenkbar ist. Die Anlenkachse 33 und die Schwenkachse 28 sind voneinander beabstandet angeordnet. Die Schwenkachse 28 ist an einem Gelenk des Raupenlaufwerks 6 ausgebildet. [0047] Das Abhebeorgan 12 ist aktiv ausgebildet, sodass eine Bewegung des Kolbens 29 relativ zu dem Zylinder 30 forciert werden kann. Dies kann insbesondere mittels eines in den Figuren nicht dargestellten Hydrauliksystems bewirkt werden, mittels dessen ein Fluiddruck eines in einem Arbeitsraum des Abhebeorgans 12 befindlichen Arbeitsfluids veränderbar ist. Hierzu verfügt das Hydrauliksystem über ein Hydraulikaggregat, insbesondere eine Hydraulikpumpe. Infolge einer Betätigung des Abhebeorgans 12 werden zunächst dessen Kolben 29 und Zylinder 30 und dadurch schließlich die beiden Rahmenteile 16, 17 relativ zueinander bewegt und schließlich um die genannte Schwenkachse 28 relativ zueinander verschwenkt, wobei sich insbesondere ausgehend von der Nullposition des vorderen Hauptrades 7 eine Bewegung des vorderen Rahmenteils 16 einstellt, mittels der das vordere Hauptrad 7 von der Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 abgehoben und mithin in seiner Abhebeposition überführt wird. Diese Aktivierung des Abhebeorgans 12 geht in dem gezeigten Beispiel damit einher, dass dessen Kolben 29 in dessen Zylinder 30 einfährt. Das Abhebeorgan 12 ist hier doppelwirkend ausgebildet. Das heißt, dass der Kolben 29 sowohl aktiv in den Zylinder 30 eingefahren als auch aktiv aus dem Zylinder 30 ausgefahren werden kann. Das zweite Abhebeorgan 18 ist demgegenüber hier lediglich einfachwirkend ausgebildet, wobei dessen Kolben 29 lediglich aktiv aus dem zugehörigen Zylinder 30 ausgefahren werden kann. [0048] In dem gezeigten Beispiel wird das zweite Abhebeorgan 18 im Zuge der Überführung des vorderen Hauptrades 7 von der Nullposition in ihre Abhebeposition inaktiv gestellt. Hierzu wird das zweite Abhebeorgan 18 von dem gemeinsamen Hydrauliksystem, das im Übrigen beide Abhebeorgane 12, 18 versorgt, getrennt. Das Abhebeorgan 18 bleibt demzufolge während des Abhebeprozesses des Hauptrades 7 unverändert, während das erste Abhebeorgan 12 vollständig eingefahren wird. [0049] Erfindungsgemäß verfügen die Raupenlaufwerke 6 in dem gezeigten Beispiel jeweils ferner über das bereits genannte zweite Abhebeorgan 18. Dieses wirkt hier mit dem vorderen Rahmenteil 16 sowie mit den Hilfsrädern 9 zusammen. Das zweite Abhebeorgan 18 ist gleichermaßen von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet, wobei es leicht gegen die Vertikale geneigt ausgerichtet und mithin im Wesentlich senkrecht orientiert ist. Das Abhebeorgan 18 ist grundsätzlich dazu geeignet, eine Abhebekraft auf den Rahmenteil 16 auszuüben und letzteren auf diese Weise gemeinsam mit dem ersten Abhebeorgan 12 um die Schwenkachse 28 zu verschwenken und dadurch das vordere Hauptrad 7 abzuheben. Die auf den Rahmenteil 16 ausgeübte Abhebekraft des Abhebeorgans 18 wird dann über die Hilfsräder 9 in den Untergrund eingeleitet. Die Aktivierung des zweiten Abhebeorgans 18 führt dazu, dass sich dessen Kolben 29 aus dessen Zylinder 30 heraus bewegt, sodass sich das Abhebeorgan 18 insgesamt verlängert. Wie bereits beschrieben, ist das zweite Abhebeorgan 18 hier einfachwirkend ausgestaltet. Das Einfahren des Kolbens 29 in den Zylinder 30 im Zuge der Absenkung des vorderen Hauptrades 7 erfolgt mithin allein durch Wirkung der Gewichtskraft des vorderen Hauptrades 7. [0050] In dem gezeigten Beispiel wird das zweite Abhebeorgan 18 - wie vorstehend dargelegt - nicht zur Unterstützung des ersten Abhebeorgans 12 verwendet, um das vordere Hauptrad 7 von dem Untergrund abzuheben. Stattdessen wird es von dem gemeinsamen Hydrauliksystem zeitweise abgetrennt und somit inaktiv geschaltet. Nach erfolgter Überführung des Hauptrades 7 in die Abhebeposition kann das zweite Abhebeorgan 18 wieder dem Hydrauliksystem zugeschaltet werden. [0051] Wie sich insbesondere anhand der Darstellung gemäß Figur 2 ergibt, führt das Abheben des vorderen Hauptrades 7 zu einer Verkleinerung der Kontaktfläche 26, die zwischen dem Laufgurt 10 und der Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 vorliegt. Diese verkleinerte Kontaktfläche 26 bietet den Vorteil, dass eine Drehung des zugehörigen Raupenlaufwerks 6 um eine vertikale Achse relativ zu der Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 mit einem vergleichsweise geringen Eintrag von Scherkräften in das Arbeitsfeld 19 einhergeht. Hierdurch kann insbesondere eine Richtungsänderung der erfindungsgemäßen Erntemaschine 1 bei Vorliegen seiner Raupenlaufwerke 6 mit jeweils abgehobenen vorderen Haupträdern 7 vergleichsweise schadfrei bzw. schadarm vorgenommen werden, das heißt insbesondere unter Inkaufnahme lediglich geringer Beschädigungen eines oberflächennahen Bereichs des Arbeitsfeldes 19. [0052] In dem gezeigten Beispiel ist das zweite Abhebeorgan 18 derart hergerichtet, dass es eine Dämpfungsfunktion erfüllt und somit als Dämpfungselement wirkt. Als solches kann das Abhebeorgan 18 bewirken, dass insbesondere eine abwärts gerichtete Bewegung des vorderen Hauptrades 7 im Zuge von dessen Absenkung in Richtung der Nullposition gedämpft wird, sodass ein "hartes Aufschlagen" des vorderen Hauptrades 7 auf die Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 vermieden wird. Insbesondere kann der Kolben 29 des Abhebeorgans 18 in seinem Inneren einen Gasraum umfassen, der als Gasfeder wirken kann. [0053] Auch das Abhebeorgan 12 kann neben seiner aktiven Funktion zum Abheben des vorderen Hauptrades 7 ferner eine passive Dämpfungsfunktion übernehmen und gewissermaßen als Dämpfungselement wirken. Dies ist insbesondere während eines normalen Betriebs der Erntemaschine 1 von Interesse, in dem der Laufgurt 10 maximal auf dem Arbeitsfeld 19 aufliegt. Für den Fall, dass ein jeweiliges Raupenlaufwerk 6 ein Hindernis überfährt, kommt es zu einer Verschwenkung der beiden Rahmenteile 16, 17 relativ zueinander. Diese von außen aufgezwungene Relativbewegung der beiden Rahmenteile 16, 17 zueinander ist sodann mittels des Abhebeorgans 12 in seiner Dämpfungsfunktion dämpfbar, sodass es zu keinen schlagartigen Bewegungen kommt. [0054] Erfindungsgemäß verfügt die Erntemaschine 1 zudem über eine Steuerungseinrichtung 13, die sich rein schematisch aus den Figuren 1 und 2 ergibt. Die Steuerungseinrichtung 13 wirkt mit den hinteren Lenkrädern 14 zusammen, sodass ein jeweiliger Lenkwinkel, der eine Richtungsänderung der Erntemaschine 1 abweichend von einer Geradeausfahrt bewirkt, mittels der Steuerungseinrichtung 13 erfasst wird. Letztere wirkt ferner zumindest mittelbar mit den Abhebeorganen 12 der beiden Raupenlaufwerke 6 zusammen, sodass die Abhebeorgane 12, vorzugsweise unabhängig voneinander, zumindest mittelbar mittels der Steuerungseinrichtung 13 ansteuerbar sind. Insbesondere kann die Steuerungseinrichtung 13 unmittelbar mit dem genannten Hydrauliksystem bzw. einem dem zugeordneten Hydraulikaggregat zusammenwirken, mittels dessen schließlich zumindest das Abhebeorgan 12 aktivierbar ist. [0055] In dem gezeigten Beispiel ist die Steuerungseinrichtung 13 derart konfiguriert, dass sie in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Lenkräder 14 das Abhebeorgan 12 aktiviert, sodass das vordere Hauptrad 7 ausgehend von seiner Nullposition in seine Abhebeposition oder umgekehrt überführt wird. Hierbei wird der Kolben 29 des Abhebeorgans 12 in dessen Zylinder 30 eingefahren. Es ist vorgesehen, dass die Aktivierung des Abhebeorgans 12 erst dann stattfindet, wenn der Lenkwinkel einen vorbestimmten Grenzlenkwinkel übersteigt. Letzterer kann beispielsweise zu 13° gewählt sein, was bedeutet, dass ab einem Lenkeinschlag von mehr als 13° die Steuerungseinrichtung 13 automatisch, das heißt ohne weiteres Zutun des Maschinenführers, das Abheben des vorderen Hauptrades 7 bewirkt, sodass die gewünschte Kurvenfahrt der Erntemaschine 1 möglichst schadfrei für das Arbeitsfeld 19 ablaufen kann. Auf diese Weise ist eine automatische Steuerung der Überführung des vorderen Hauptrades 7 zwischen seinen Positionen möglich. Das Abheben wird in dem gezeigten Beispiel gleichwohl erst dann ausgelöst, wenn der beschriebene Grenzlenkwinkel für eine Dauer überschritten wird, die die Dauer eines Schwellenzeitraums übersteigt. Letzterer ist hier zu 0,5 Sekunden gewählt. [0056] Anhand der Darstellung gemäß Figur 4 wird ein beispielhafter Arbeitsablauf zur Bearbeitung eines Arbeitsfeldes 19 mittels der erfindungsgemäßen Erntemaschine 1 skizzenhaft veranschaulicht. Die Erntemaschine 1 gelangt zunächst mittels eines Feldweges 22 auf das Arbeitsfeld 19. Auf dem Arbeitsfeld 19 bewegt sich die Erntemaschine 1 entlang einer in Figur 5 gestrichelt dargestellten Fahrspur 23. Um das Arbeitsfeld 19 möglichst effizient bearbeiten zu können, wird selbiges in einzelne Fahrstreifen 20 unterteilt, die zumindest im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind sowie in sich gerade verlaufen. Um nach einer vollständigen Bearbeitung eines jeweiligen Fahrstreifens 20 den jeweils nächsten Fahrstreifen 20 erreichen zu können, muss die Erntemaschine 1 im Bereich eines Vorgewendes 21 des Arbeitsfeldes 19 ein Wendemanöver ausführen. Es versteht sich, dass die Ausführung dieses Wendemanövers regelmäßig mit der Beschreitung einer vergleichsweise engen Kurvenfahrt der Erntemaschine 1 einhergeht. Gemäß vorstehender Erläuterung resultiert hieraus ein Beschädigungsrisiko für zumindest einen oberflächennahen Bereich des Arbeitsfeldes 19. Derartige Beschädigungen können insbesondere für Grasfelder besonders nachteilig sein. [0057] Erfindungsgemäß werden zur Reduzierung dieses Beschädigungspotenzials während des Wendemanövers die vorderen Haupträder 7 der beiden Raupenlaufwerke 6 der Erntemaschine 1 von dem Arbeitsfeld 19 abgehoben, um die Kontaktfläche 26 zwischen dem Laufgurt 10 und der Oberfläche 25 des Arbeitsfeldes 19 zu reduzieren. Dies bewirkt die bereits beschriebene Reduktion des Eintrags von Scherkräften in das Arbeitsfeld 19, wodurch schließlich die Beschädigung des letzteren reduziert wird. Das Abheben des vorderen Hauptrades 7 kann mittels der Steuerungseinrichtung 13 automatisch in Abhängigkeit des Lenkwinkels der Erntemaschine 1 in der beschriebenen Weise erfolgen. Ein weiteres Eingreifen des Maschinenführers der Erntemaschine 1 ist mithin nicht unbedingt erforderlich. Bezugszeichenliste [0058] 1Erntemaschine2Erntegut3Förderorgan4Häckselorgan5Auswurforgan6Raupenfahrwerk7vorderes Hauptrad8hinteres Hauptrad9Hilfsrad10Laufgurt11unterer Abschnitt des Laufgurts12Abhebeorgan13Steuerungseinrichtung14Lenkrad15Rahmen16Rahmenteil17Rahmenteil18Abhebeorgan19Arbeitsfeld20Arbeitsstreifen21Vorgewende22Feldweg23Fahrspur24Gurtspannorgan25Oberfläche des Arbeitsfeldes26Kontaktfläche des Laufgurts27Längsachse der Erntemaschine28Schwenkachse29Kolben30Zylinder31Vorsatzgerät32Einzugsbereich33Anlenkachse
权利要求:
Claims (17) [0001] Erntemaschine (1) zur Ernte von auf einem Arbeitsfeld (19) befindlichen Erntegut (2), insbesondere in Form eines Feldhäckslers, umfassendmindestens zwei Raupenlaufwerke (6), die an gegenüberliegenden Enden einer Vorderachse der Erntemaschine (1) angeordnet sind, die Raupenlaufwerke (6) jeweils umfassend - zwei in Fahrtrichtung der Erntemaschine (1) hintereinander angeordnete Haupträder (7, 8), - mindestens ein zwischen den Haupträdern (7, 8) angeordnetes Hilfsrad (9) sowie - mindestens einen die Haupträder (7, 8) umspannenden Laufgurt (10),wobei das Hilfsrad (9) mit einem unteren Abschnitt (11) des Laufgurts (10) zusammenwirken kann, sodass über das jeweilige Raupenlaufwerk (6) in einen Untergrund abzuleitende Kräfte zumindest anteilig mittels des Hilfsrads (9) ableitbar sind,dadurch gekennzeichnet, dass an den Raupenlaufwerken (6) jeweils mindestens ein Abhebeorgan (12) angeordnet ist, mittels dessen zumindest das in Fahrtrichtung der Erntemaschine (1) vordere der beiden Haupträder (7, 8) des jeweiligen Raupenlaufwerks (6) ausgehend von einer Nullposition in eine Abhebeposition überführbar ist,wobei die Erntemaschine (1) mindestens eine Steuerungseinrichtung (13) aufweist, mittels der die Überführung des vorderen Hauptrads (7) automatisch in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine (1) auslösbar ist. [0002] Erntemaschine (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abhebeorgan (12) bei Vorliegen des vorderen Hauptrades (7) in seiner Nullposition in einer ausgefahrenen Stellung und bei Vorliegen des Hauptrades (7) in seiner Abhebeposition in einer eingefahrenen Stellung vorliegt. [0003] Erntemaschine (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Abhebeorgane (12, 18) mit einem gemeinsamen Hydrauliksystem zusammenwirken. [0004] Erntemaschine (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Abhebeorgan (18) zeitweise von dem gemeinsamen Hydrauliksystem trennbar ist. [0005] Erntemaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mindestens zwei Abhebeorgane (12, 18). [0006] Erntemaschine (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Abhebeorgane (12, 18), vorzugsweise sämtliche Abhebeorgane (12, 18), unabhängig voneinander hydraulisch ansteuerbar sind, insbesondere eines der Abhebeorgane (12) aktivierbar ist, während ein anderes Abhebeorgan (18) inaktiv ist. [0007] Erntemaschine (1) nach Anspruch 4 in Kombination mit Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Hauptrad (7) des jeweiligen Raupenlaufwerks (6) mittels Wirkung eines Abhebeorgans (12) von seiner Nullposition in seine Abhebeposition überführbar ist, während das weitere Abhebeorgan (18) von dem gemeinsamen Hydrauliksystem getrennt ist. [0008] Erntemaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Abhebeorgan (12, 18), vorzugsweise sämtliche Abhebeorgane (12, 18), in Form einer Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildet ist bzw. sind, wobei vorzugsweise mindestens ein Abhebeorgan (12, 18) derart ausgebildet ist, dass ein Kolben (29) des Abhebeorgans (12, 18) sowohl aktiv aus dem zugehörigen Zylinder (30) ausfahrbar als auch aktiv in den zugehörigen Zylinder (30) einfahrbar ist. [0009] Erntemaschine (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Raupenlaufwerke (6) jeweils einen zweiteiligen Rahmen (15) aufweisen, wobei jeweils eines der Haupträder (7, 8) an einem Rahmenteil (16, 17) des Rahmens (15) angeordnet ist und die Rahmenteile (16, 17) in Kraft übertragender Weise sowie relativ zueinander um eine zu der Vorderachse der Erntemaschine (1) parallele Schwenkachse (28) verschwenkbar miteinander verbunden sind, wobei das Abhebeorgan (12) dazu geeignet ist, die Rahmenteile (16, 17) relativ zueinander zu verschwenken, wobei vorzugsweise das Verschwenken der Rahmenteile (16, 17) mit einer Überführung des vorderen Hauptrades (7) des jeweiligen Raupenlaufwerks (6) zwischen seiner Nullposition und seiner Abhebeposition korrespondiert. [0010] Erntemaschine (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Abhebeorgan (12) derart mit beiden Rahmenteilen (16, 17) zusammenwirkt, dass eine Abhebekraft entgegengesetzt auf die Rahmenteile (16, 17) wirkt. [0011] Verfahren zum Bearbeitung eines Arbeitsfeldes (1) mittels einer Erntemaschine (1),wobei mittels der Erntemaschine (1) eine Fläche des Arbeitsfeldes (19) zumindest abschnittsweise entlang von Arbeitsstreifen (20) überstrichen wird,dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit eines Lenkwinkels der Erntemaschine (1) ein vorderes Hauptrad (7) mindestens eines Raupenlaufwerks (6) der Erntemaschine (1) von einer Oberfläche (25) des Arbeitsfeldes (19) abgehoben wird, sodass sich eine in Kontakt mit der Oberfläche (25) befindliche Kontaktfläche (26) eines Laufgurts (10) des Raupenlaufwerks (6) zumindest zeitweise verringert. [0012] Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abheben des vorderen Hauptrads (7) mittels mindestens eines Abhebeorgans (12) erfolgt, wobei vorzugsweise das Abhebeorgan (12) von einer Kolben-Zylinder-Einheit gebildet ist, deren Kolben im Zuge des Abhebens, vorzugsweise vollständig, eingefahren wird. [0013] Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, gekennzeichnet durch zwei Abhebeorgane (12, 18), wobei vorzugsweise in Verbindung mit dem Abheben des vorderen Hauptrades (7) eines jeweiligen Raupenlaufwerks (6) eines der Abhebeorgane (18) inaktiv ist. [0014] Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abhebeorgane (12, 18) mit einem gemeinsamen Hydrauliksystem zusammenwirken, wobei vorzugsweise in Verbindung mit dem Abheben des vorderen Hauptrades (7) eines jeweiligen Raupenlaufwerks (6) eines der Abhebeorgane (18) von dem Hydrauliksystem getrennt wird. [0015] Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Raupenlaufwerke (6) jeweils einen zweiteiligen Rahmen (15) aufweisen, wobei jeweils eines der Haupträder (7, 8) an einem Rahmenteil (16, 17) des Rahmens (15) angeordnet ist und die Rahmenteile (16, 17) in Kraft übertragender Weise sowie relativ zueinander um eine zu der Vorderachse der Erntemaschine (1) parallele Schwenkachse (28) verschwenkbar miteinander verbunden sind, wobei mittels Betätigung des mindestens einen Abhebeorgans (12) die Rahmenteile (16, 17) derart relativ zueinander verschwenkt werden, dass das vordere Hauptrad (7) des jeweiligen Raupenlaufwerks (6) zwischen seiner Nullposition und seiner Abhebeposition überführt wird. [0016] Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Abheben des vorderen Hauptrades (7) bei Überschreitung eines oberen Grenzlenkwinkels automatisch ausgelöst wird, wobei der Grenzlenkwinkel maximal 20°, vorzugsweise maximal 17,5°, weiter vorzugsweise maximal 15°, gegenüber einer Nulllenkung, bei deren Einstellung die Erntemaschine (1) geradeaus fährt, beträgt. [0017] Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: a) Nach dem Überstreichen eines Arbeitsstreifens (20) führt die Erntemaschine (1) im Bereich eines Vorgewendes (21) der Arbeitsfläche (19) ein Wendemanöver aus und beginnt sodann mit dem Überstreichen des als nächsten zu bearbeitenden Arbeitsstreifens (20). b) Im Zuge des Wendemanövers wird das vordere Hauptrad (7) mindestens eines Raupenlaufwerks (6), vorzugsweise beider Raupenlaufwerke (6), automatisch abgehoben.
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